Hinweise zum weiteren Umgang mit Corona

Seit zweieinhalb Jahren prägt der Umgang mit dem Coronavirus COVID-19 weite Bereiche unseres Alltags und insbesondere das Schulleben erheblich. Angesichts weiterhin hoher Infektionszahlen auch während der Sommermonate müssen wir feststellen: Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Für den Herbst gehen viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen aus.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, weiterhin auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch die Corona-Pandemie weiterhin möglichst gering bleiben.


Empfehlung zum Tragen einer Maske

Nach aktueller Rechtslage auf Bundesebene ist keine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Schulen vorgesehen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Lage wird allen Schülerinnen und Schülern sowie allen an den Schulen in Nordrhein-Westfalen Beschäftigten empfohlen, in eigener Verantwortung zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Wir weisen darauf hin, dass weiterhin eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht.


Testungen in der Schule

Am ersten Unterrichtstag erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen. Danach testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause. Dem Berufskolleg steht hierfür ein begrenztes Kontingent an Tests zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an Ihre Klassenleitung.

Testungen in der Schule werden nur dann ausnahmsweise durchgeführt, wenn bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen.


Testungen zu Hause

Um die Eigenverantwortung im Umgang mit dem Corona-Virus zu stärken, erhalten alle Schülerinnen und Schüler ab dem ersten Unterrichtstag Antigenselbsttests, die für die häusliche Anwendung bei leichten Erkältungssymptomen oder einem engen Kontakt mit einer infizierten Person gedacht sind. Anlässe für das Testen zu Hause: In der aktuellen Pandemiesituation ist ein verpflichtendes regelmäßiges Testen nicht erforderlich. Es kann aber Anlässe geben, bei denen ein Test zusätzliche Sicherheit geben kann und vor allem hilft, das Risiko weiterer Ansteckungen zu begrenzen. In den folgenden Situationen sollte daher vor dem Schul- besuch zu Hause ein Antigenselbsttest durchgeführt werden:

➜ keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person

Sofern eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit COVID-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.

➜ leichte Symptome

Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer COVID-19-Infektion vor dem Schulbesuch durch einen Antigenselbsttest zu Hause abgeklärt werden. War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weitere anlassbezogener Antigenselbsttest durchgeführt werden (bis Besserung eintritt). Sofern der Antigenselbsttest in diesen Fällen jeweils negativ ist, steht dem regulären Schulbesuch trotz leichter Symptome nichts im Wege.


Umgang mit positiven Testergebnissen

In der aktuellen Pandemiesituation besteht für infizierte Personen mit positivem Testergebnis nach wie vor die Verpflichtung, sich zu isolieren.

Beruht das erste positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, besteht immer die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder einem PCR-Test zu unterziehen.

Für positiv getestete Personen ist eine Rückkehr in die Schule frühestens nach fünf Tagen (mit „Freitestung“) oder ohne „Freitestung“ nach zehn Tagen wieder möglich.


Hinweise zum Distanzunterricht

Im Falle einer Quarantäne sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, in Distanz am Unterricht teilzunehmen. Sie nehmen diesbezüglich Kontakt mit den Fachlehrkräften auf. Im Krankheitsfall ist eine Information an die Klassenleitung erforderlich. In jedem Fall ist eine entsprechende Abmeldung im Digitalen Klassenbuch erforderlich.


Lüftung

Um die Risiken einer Ansteckung durch Aerosole zu verringern, ist nach wie vor eine regelmäßige gute Durchlüftung der Räume von großer Bedeutung.

Bitte beachten Sie ebenfalls die Briefe von Frau Schulministerin Feller an:

Wir bitten Sie weiterhin, verantwortungsvoll und umsichtig zu handeln.

Die Schulleitung